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Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen, wie Bürgern und juristischen Personen, wie Vereinen oder Unternehmen und auf der anderen Seite Versicherungsunternehmen. Häufiger Gegenstand der Auseinandersetzungen beider Seiten sind Inhalt und Auslegung von Versicherungsverträgen.
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