Fachgebiete der Kanzlei

Mit unseren Fachanwaltschaften bieten wir unseren Mandanten einen besonders hohen fachlichen Anspruch. Dies gilt auch für unsere weiteren Tätigkeitsschwerpunkte.

Qualität ist unser Maßstab!

Als Fachanwalt darf sich bezeichnen, wer gem. § 2 der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in seinem Fach nachweisen kann. Diese liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine jährliche Fortbildungsverpflichtung rundet den hohen Qualitätsanspruch ab.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Mit umfangreichen Leistungen zu zahlreichen Fachgebieten sind wir Ihr verlässlicher Partner in Leer und Papenburg.