Mit unseren Fachanwaltschaften bieten wir unseren Mandanten einen besonders
hohen fachlichen Anspruch. Dies gilt auch für unsere weiteren Tätigkeitsschwerpunkte.Als Fachanwalt darf sich bezeichnen, wer gem. § 2 der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in seinem Fach nachweisen kann. Diese liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine jährliche Fortbildungsverpflichtung rundet den hohen Qualitätsanspruch ab.
Mit umfangreichen Leistungen zu zahlreichen Fachgebieten sind wir Ihr
verlässlicher Partner in Leer und Papenburg.